Mahnungen oder Zahlungserinnerungen zu verfassen, ist keine angenehme Aufgabe. Doch Sie haben die Leistung erbracht – das Geld steht Ihnen zu. Mit unserem Mahnungsgenerator gelangen Sie schnell, kostenlos und unkompliziert zum Ziel und können individuelle Mahnungen erstellen.
Ein Geschäftskunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung in Verzug. Im Gegensatz dazu tritt der Verzug bei einem Privatkunden nur dann nach 30 Tagen ein, wenn auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Um den Schuldner in Verzug zu setzen, müssen Sie nur eine Mahnung versenden. Üblich sind jedoch drei Mahnstufen.
Theoretisch kann eine Mahnung einen Tag nach Ende der Zahlungsfrist versendet werden und ab diesem Datum können Verzugszinsen berechnet werden. Dennoch bleibt es Ihre Entscheidung, ob und wann Sie Mahnungen versenden und welche Fristen Sie setzen.
Auf einer Mahnung sind folgende Angaben erforderlich:
Im Verlauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens gibt es einiges zu beachten, so dass die Inanspruchnahme professioneller Hilfe (Anwalt oder Inkasso-Unternehmen) sinnvoll sein kann. Sie können ein solches Verfahren auch selbst einleiten, heutzutage geht das sogar über das Internet.
Nach der Einleitung eines solchen Verfahrens bleibt Ihrem Kunden eine Frist von 14 Tagen, um zu bezahlen oder Widerspruch einzulegen. Passiert dann nichts, können Sie bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen und zustellen lassen. Eine Zwangsvollstreckung wird so möglich.
Für Verzugszinsen gibt es gesetzliche Vorgaben, wohingegen Mahngebühren lediglich angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Mahngebühren beinhalten die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten für die Erstellung der Mahnung. Sie dürfen dabei keine Personal- oder Verwaltungskosten berücksichtigen, sondern nur die Kosten für Papier, Briefumschlag und Porto.
Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt. Im BGB steht hierzu: „Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.“ §288 BGB Abs. 1
Für gewerbliche Geschäfte „[…] beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.“ §288 BGB Abs. 2
Den aktuellen Stand des Basiszinssatzes veröffentlicht die Deutsche Bundesbank.
Wie Sie sehen, gibt es im Mahnprozess einiges zu beachten. Der gesamte Prozess ist zeitintensiv und nervenaufreibend. Sie müssen Ihre Forderungen ständig im Blick haben und aufpassen, dass Ihr Anspruch nicht irgendwann verjährt. Wenn Ihre Forderungen nicht beglichen werden, fehlt Ihnen die Liquidität an anderer Stelle – schließlich müssen auch Sie Ihre Rechnungen bezahlen.
Hier kommt Factoring ins Spiel:
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Forderungen an ein Factoringunternehmen wie Wolf Factoring abzutreten, erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit das Geld für Ihre Rechnungen ausbezahlt. Sie müssen sich nicht um das Mahnwesen und Forderungsmanagement kümmern und haben mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge in Ihrem Unternehmen. Und dieser Service ist kostengünstiger, als Sie womöglich vermuten.
Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Daten keine konkrete Handlungsanleitung darstellen, sondern als Erstinformation gedacht sind und eine fachliche und individuelle Beratung nicht ersetzen können.