Welche Forderungen sind für Factoring geeignet?

Worum geht's?
Bevor ein Unternehmen Factoring als alternative Finanzierungsform etablieren kann, müssen ein paar Dinge beachtet werden. So können zum Beispiel nicht alle Forderungen an ein Factoringunternehmen abgetreten werden – dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Welche Forderungen konkret in Frage kommen und welche nicht, klären wir in diesem Artikel.

Wie funktioniert Factoring?

Factoring ist eine moderne Art der Fremdfinanzierung, von der insbesondere mittelständischen Unternehmen profitieren.

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen all seine offenen Forderungen an ein Factoringunternehmen (Factor). Das Unternehmen erhält je nach Factoringanbieter und Branche 70 bis 100 Prozent der Rechnungssumme innerhalb von wenigen Tagen vom Factor statt vom Kunden. Der Debitor begleicht die Forderung innerhalb des Zahlungsziels gegenüber dem Factoringunternehmen. So erhalten Factoringkunden stets sofortige Liquidität – unabhängig davon, wann der Kunde zahlt.

Beim Full Service Factoring können Unternehmen zudem das gesamte Debitorenmanagement an den Factor auslagern. Außerdem erhalten sie einen weitestgehenden Ausfallschutz bei Zahlungsausfällen ihrer Kunden. Full Service Factoring ist aufgrund der vielen Leistungen besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen beliebt. In diesem Artikel gehen wir vor allem darauf ein, welche Forderungen für diese häufig gebrauchte Factoring Art geeignet sind.

Diese Forderungen sind für Full Service Factoring geeignet

Für den Forderungsverkauf an einen Factor kommen nicht alle Arten von Forderungen in Frage. Üblich sind Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen oder Warenlieferungen. Es handelt sich also um noch offene Rechnungen, die erst noch beglichen werden müssen.

Grundsätzlich sind Forderungen gegen gewerbliche Kunden sowie gegen Privatpersonen zum Verkauf geeignet. Einige Factoringanbieter schließen Forderungen gegen Privatpersonen allerdings aus.

Unternehmen aus der Baubranche stellen ihre Rechnungen meist basierend auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Nur wenige Factoringunternehmen bieten VOB Factoring an, obwohl es prinzipiell möglich ist, auch solche Forderungen an einen Factor zu verkaufen.

Diese Forderungen sind für Full Service Factoring ungeeignet

1. Einzelforderungen

Die meisten Anbieter des Full Service Factorings kaufen nach Vertragsabschluss all Ihre offenen Forderungen – keine Einzelforderungen. Wenn Sie eine einzelne Forderung geltend machen wollen, bietet es sich an, ein Inkassobüro zu beauftragen.

Es gibt allerdings auch Factoring Arten wie das Ausschnittsfactoring, bei denen der Verkauf von einzelnen Forderungen möglich ist. Informieren Sie sich dafür beim Factoringanbieter Ihrer Wahl.

2. Forderungen vor dem Abschluss des Factoringvertrags

Grundsätzlich kommen für Factoring nur Rechnungen in Frage, die nach dem Abschluss eines Factoringvertrages gestellt wurden. Rechnungen, die bereits vor dem Factoringvertrag gestellt wurden und Ihren Debitoren bereits vorliegen, können in der Regel nicht mehr vom Factoringunternehmen angekauft werden.

In Ausnahmefällen kann ein Ankauf mit einer schriftlichen Bestätigung und dem Einverständnis des Debitors erfolgen. Dies sollten Sie jedoch in einem persönlichen Gespräch mit dem Factoringunternehmen klären.

3. Zahlungsart Vorkasse

Wie schon erwähnt, akzeptieren Factoringanbieter lediglich offene Forderungen, die noch nicht beglichen sind. Daher fallen die Zahlungsart Vorkasse oder Bargeldgeschäfte raus. Bei der Vorkasse begleicht ein Kunde die Rechnung, bevor die Leistung des Unternehmens erbracht wurde. Damit entsteht für das Unternehmen kein Risiko und es besteht kein Bedarf, die Forderung über eine dritte Partei abzuwickeln.

4. Miete

Ebenso ungeeignet für Factoring sind Mietverträge. Der Grund hierfür ist, dass ein Factor zu jeder Zahlung auch eine dazugehörige Rechnung benötigt, die bei der klassischen Miete nicht jedes Mal gegeben ist.

5. Abtretungsverbot

Wenige große Debitoren haben ein Abtretungsverbot in ihren AGB vereinbart. Mit diesen Debitoren ist der Forderungsverkauf an einen Factor leider nicht möglich, da sie eine Abtretung nicht akzeptieren. Bevor Sie einen Factoringvertrag abschließen möchten, kann es daher sinnvoll sein, eine Zustimmung Ihrer wichtigsten Debitoren einzuholen.

Besonderheiten bei Wolf Factoring

Bei Wolf Factoring müssen Sie keine Abstriche machen. Für uns spielt es keine Rolle, ob es sich um Forderungen an gewerbliche Kunden oder Privatpersonen handelt.

Wenn Ihre Forderungen auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) basieren, ist auch das für Wolf Factoring kein Problem. Denn wir bieten neben vielen anderen Branchen auch VOB Factoring für die Baubranche an.

Zusammenfassung und Fazit

Hier haben wir Ihnen aufgelistet, welche Forderungen für Wolf Factoring in Frage kommen:

  • Offene Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen oder Warenlieferungen
  • Forderungen an gewerbliche Kunden oder Privatpersonen
  • Forderungen basierend auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Forderungen von Debitoren ohne Abtretungsverbot
  • Forderungen nach Abschluss des Factoringvertrags (mit Ausnahmen)
  • Keine Einzelforderungen
  • Keine Forderungen mit der Zahlungsart Vorkasse
  • Keine Miete

Ihre Forderungen sind für den Forderungsverkauf geeignet? Dann kontaktieren Sie uns gerne, um sich ein unverbindliches Factoringangebot einzuholen.

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