Für ein unverbindliches Factoringangebot sind nur wenige Unterlagen notwendig. Nach dem ersten Kontakt senden wir Ihnen einen kurzen Analysebogen zu, den Sie aus dem täglichen Betriebsablauf heraus beantworten können. Das Factoringunternehmen benötigt einige betriebswirtschaftliche Kennzahlen Ihres Unternehmens, die mithilfe dieses Analysebogens übermittelt werden.
Sobald Sie den Analysebogen ausgefüllt haben, legen Sie diesem eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei. Eine solche haben Sie wahrscheinlich sowieso parat, sobald Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung gemacht haben. Sie beinhaltet Informationen über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens.
Schauen Sie sich Ihre bestehenden Kundenverträge nochmals durch. Diese liefern Informationen darüber, ob Ihre Kunden bestimmte Zahlungsbedingungen oder Abtretungsverbote festgelegt haben. So kann ein Kunde beispielsweise eine längere Zahlungsfrist vertraglich vereinbart haben, oder der Vertrag verbietet die Abtretung einer Forderung an Dritte. Bei einem Abtretungsverbot kommt Factoring nicht in Frage.
Wenn Ihr Unternehmen Stammkunden besitzt, mit denen regelmäßig größere offene Posten bestehen, sollten Sie diese rechtzeitig über die Zusammenarbeit mit dem Factoringunternehmen informieren.
Zuletzt drucken Sie anstelle Ihrer Bankverbindung einen Abtretungsvermerk auf Ihre Rechnungen, damit der Kunde weiß, wohin er den Rechnungsbetrag überweisen soll. So können Ihre Kunden auf den neu erstellten Rechnungen sehen, dass Sie die Forderungen an ein Factoringunternehmen abgetreten haben. Der Vermerk verpflichtet den Debitor dazu, auf das Konto des Factors zu zahlen.
Entweder Sie erledigen diesen Schritt nach Abschluss des Factoringvertrags, oder Sie bringen Ihre Rechnungen mit dem aufgedruckten Abtretungsvermerk bereits zur Vertragsunterzeichnung mit. Somit können die Rechnungen unverzüglich versandt werden und Sie erhalten Ihr Geld schon nach kurzer Zeit.
Wenn all diese Punkte erledigt wurden und Ihr Unternehmen alle Anforderungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfüllt, steht dem Abschluss des Factoringvertrags mit Wolf Factoring nichts mehr im Wege. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.