Beim Factoring verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an einen Factoringanbieter. Juristisch handelt es sich um eine so genannte Forderungsabtretung (§ 398 BGB). Damit die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung erfolgt, muss der Debitor – also Ihr Kunde – wissen, an wen er künftig zahlen soll. Diese Information dient vor allem der Rechtssicherheit und Klarheit im Zahlungsprozess.
Für Ihre Kunden ändert sich in der Regel nur ein Punkt: Die Bankverbindung für die Zahlung der Rechnungen. Denn künftig überweisen Ihre Kunden das Geld nicht auf Ihr Geschäftskonto, sondern auf das Konto des Factoringanbieters. Alles andere, wie Preise, Ansprechpartner und Vertragsbeziehung, bleibt unverändert.
Wichtig für Ihre Kommunikation:
Informieren Sie Ihre Debitoren rechtzeitig über die Zusammenarbeit mit einem Factoringanbieter, zum Beispiel
Die Formulierung ist meist sachlich und knapp und lautet zum Beispiel:
„Wir haben im Rahmen eines Factoringvertrages unsere sämtlichen Forderungen an Wolf Factoring verkauft und abgetreten. Wir bitten Sie daher höflich zu beachten, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an diese bzw. auf deren Konto (Angabe Kontoverbindung) erfolgen können.“
Mit Einführung von Factoring werden Rechnungen in der Regel angepasst: Anstelle Ihrer Bankverbindung drucken Sie nach Vertragsabschluss einen Abtretungsvermerk mit der Bankverbindung des Factoringanbieters auf Ihre Rechnungen. Sie können weiterhin Ihre eigenen Rechnungen mit eigenem Briefkopf verwenden. Der Vermerk verpflichtet den Debitor dazu, auf das Konto des Factoringanbieters zu zahlen. Das heißt, dass Ihre Kunden die Bankverbindung in ihren Systemen aktualisieren und durch die des Factoringanbieters ersetzen müssen.
Seit Oktober 2025 wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP) durchgeführt. Daher ist es wichtig, dass Ihre Kunden den Factoringanbieter klar als Zahlungsempfänger angeben.
Ein wichtiger Prüfpunkt vor Einführung von Factoring sind sogenannte Abtretungsverbote in Ihren Kundenverträgen oder AGB. Manche Verträge enthalten Klauseln, die eine Abtretung von Forderungen ausschließen oder einschränken. In solchen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Beim Full Service Factoring übernimmt der Anbieter weitestgehend das Ausfallrisiko. Dafür prüft er die Bonität Ihrer Debitoren und vergibt sogenannte Kreditlimits. Das bedeutet:
Für Ihre Kunden ist dieser Prozess meist nicht spürbar. Bonitätsprüfungen sind im Geschäftsverkehr üblich und erfolgen diskret.
In der Praxis zeigt sich häufig das Gegenteil, da Factoring in vielen Branchen längst etabliert ist. Die meisten Unternehmen reagieren mit Verständnis, wenn man Ihnen erklärt, dass man sein Debitorenmanagement auslagert. Denn:
Wichtig ist eine klare, sachliche Kommunikation. Wenn Ihre Kunden verstehen, dass Factoring Ihrer finanziellen Stabilität dient, stärkt das oft sogar das Vertrauen.
Die Einführung von Factoring erfordert anfänglich organisatorische Abstimmungen (Rechnungsanpassung, Kundeninformation, Vertragsprüfung). Danach läuft der Prozess im Regelfall standardisiert und automatisiert. Für Ihre Kunden bleibt der Ablauf einfach:
Mehr ändert sich nicht.
Wenn Sie Factoring nutzen, müssen Ihre Kunden in erster Linie wissen, wohin sie künftig zahlen. Die Geschäftsbeziehung selbst bleibt unverändert. Mit klarer Kommunikation, angepassten Rechnungen und einer sauberen vertraglichen Prüfung ist Factoring für alle Beteiligten transparent und unkompliziert. Richtig umgesetzt unterstützt Factoring nicht nur Ihre Liquidität, sondern sorgt auch für strukturierte Zahlungsprozesse, ohne die Kundenbeziehung zu belasten.