Eine Abtretung ist die vertragliche Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen Abtretungsempfänger (Zessionar). Während des Abtretungsprozesses ändert sich lediglich der Gläubiger. Der Schuldner sowie der Inhalt der Forderungen bleiben unverändert.
Eine Firma verkauft ihre Ware oder Dienstleistung mit einem Zahlungsziel, bis zu dem der Kunde zahlen muss. Die Firma hat nun eine offene Forderung gegenüber dem Kunden (Schuldner). Im Zuge der Abtretung wird diese offene Forderung an einen neuen Gläubiger abgetreten, zum Beispiel an eine Bank.
Daraufhin gehen alle Rechte aus der offenen Rechnung auf die Bank über. Wenn der Schuldner beispielsweise einen Gewährleistungsanspruch aus dem Kaufvertrag erhebt, richtet er diesen ab sofort an den neuen Gläubiger – in diesem Fall an die Bank.
Bevor ein Unternehmen seine Forderungen abtreten kann, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine klassische Forderungsabtretung findet meist im Rahmen einer Kreditsicherung statt. Sie ist dabei oft das letzte Mittel, um einen Bankkredit abzusichern, falls der Kreditnehmer den gewährten Kredit nicht zurückzahlen kann. In diesen Fällen ist die Bank der neue Gläubiger.
Factoring ist eine Sonderform der Forderungsabtretung, da es sich eigentlich um einen Forderungsverkauf handelt. Die Abtretung bzw. der Verkauf von Forderungen erfolgt im Full Service Factoring fortlaufend im Factoringvertrag zwischen dem Factoringkunden und dem Factoringunternehmen. Factoring bietet Unternehmern eine echte Alternative zur reinen Zession oder zu Bankkrediten. Sie können all ihre offenen Forderungen an ein Factoringunternehmen (Factor) verkaufen, um sich fortlaufende Liquidität zu sichern. Denn der Factor überweist das Geld aus der offenen Rechnung innerhalb von zwei Tagen auf ihr Konto – egal, wann ihr Kunde bezahlt. Darüber hinaus profitieren sie beim Full Service Factoring von der Übernahme des Debitorenmanagements und einem weitestgehenden Ausfallschutz.